Politische und staatliche Kennziffern

Staatsform  Demokratische Republik
Regierungssystem Semipräsidentielles Regierungssystem1
Human Development Index  85/188 High Human Development2
Einwohnerzahl  3.010.6003
Einwohner / km²  1034

Mediensystem, Medienmarkt

Organisationsform der Presse

In Armenien ist der Pressemarkt neben einer staatlichen Tageszeitung vorwiegend durch private Printmedien organisiert. Die Printmedien unterliegen gemeinsam mit den Online-Medien und im Vergleich zum Rundfunk einer höheren Pressefreiheit, sind aber dennoch stark gebunden an finanzielle Mittel aus Staat und politisch orientierten Lagern – und somit real nicht unabhängig5.

Konzentration des Pressemarkts

Zeitungen in Armenien erscheinen meist nur in einer geringen Auflage6. So gibt es beispielsweise fünf Nationale Tageszeitungen mit einer Auflage von ca. 18.000 Exemplaren7. Im Jahr 2012 führt das Armenische Staatsregister 747 Zeitungen und 328 publizierende Magazine8. Die tatsächlich verlegten Zeitungen dürften nach den recherchierten Zahlen jedoch wesentlich geringer sein.

Organisation des Rundfunks

Das verbreitetste Medium in Armenien ist das Fernsehen. Der wichtigste Lieferant auf dem Radiomarkt ist Russland.9 Neben dem Staatsfernsehen und dem Staatsradio gibt es eine Vielzahl an privaten Sendern10. Alle sieben Jahre werden Frequenzausschreibungen durchgeführt, die per Gesetz an einen Wettbewerb geknüpft sind.
Neben dem staatlichen Radio gibt es keinen Sender, der Nachrichten und Informationen bietet11.

Konzentration des Rundfunkmarktes Organisation des Internets

In Armenien gibt es neben dem Staatsradio, das national sendet, eine Vielzahl an privaten Radiostationen, die lediglich kleinere Regionen abdecken.12 Es gibt die beiden Fernsehprogramme N1 (staatlich) und N2 (kommerziell) sowie 48 private Fernsehsender, 16 UKW- und neun MW Radiosender13.

Organisation des Internets

Laut dem Bericht von Freedom House 2015 haben derzeit 46 Prozent der Bevölkerung Zugang zum Internet14. Die infrastrukturellen Voraussetzungen in Armenien sind sehr gut ausgebaut, wie auch aus dem ENP Report 2015 hervorgeht15. Nichtsdestotrotz ist der Zugang zum Internet aus Kostengründen und regionalen strukturellen Problemen für viele Armenier schwer beziehungsweise nicht möglich. Beliebte Seiten der armenischen Online-Community sind Htq online, A1+ online, PanArmenian Network, Nws.am, Armenia Now, Armenia Today, Panorama am und Tert. AM.16

Kommunikative Grundordnung – Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit in…

…der Verfassungstheorie

In der Verfassungstheorie sind die Werte der Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit zwar verankert17, die Praxis sieht allerdings – wie in anderen in diesem Medienatlas gelisteten osteuropäischen und ehemaligen Sowjetstaaten auch – anders aus.

…den Landesgesetzen

Die Ereignisse im Juni 2015 zeigen beispielsweise das harte Vorgehen gegen oppositionelle Meinungen: Rund 10.000 Menschen protestierten damals gegen den Präsidenten und seine politische Entscheidung zur Erhöhung des Strompreises – die Exekutive ging mit Wasserwerfern gegen die Demonstranten vor18. Interessanterweise ist Armenien Mitglied der europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP). In dieser Kooperation geht es vor allem darum, basierend auf einem Bekenntnis zu gemeinsamen Werten (Demokratie und Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Regierungsführung und weitere westlich geprägte Normen und formelle Werte) eine privilegierte Beziehung zwischen der EU und den beteiligten Nachbarstaaten zu erreichen. Überdies ist Armenien in der dazugehörigen EU-Initiative „Eastern Partnership“ (EaP) involviert, die ebenfalls bewirken soll, die beteiligten Staaten an die EU anzunähern19. Innerhalb dieser Institutionen und Initiativen wird Armenien auch in Hinblick auf Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit bewertet. Im Bericht der ENP 2015 wird festgestellt, dass es keine Fortschritte hinsichtlich der Meinungs- und Pressefreiheit in Armenien gibt. Kritik gegenüber der Regierung und öffentlichen Personen wird grundsätzlich zwar toleriert, und auch das Internet wird nicht restriktiv kontrolliert, dennoch werden Menschenrechtsverfechter, Journalisten und Menschen mit einer Minderheitenmeinung zu kontroversen Themen wie z.B. Frauenrechten mit Einschüchterungsversuchen, Bedrohung und Gewalt konfrontiert. Die Unabhängigkeit der Medien in Armenien ist aus Sicht der ENP unzureichend, und es gibt im Jahr 2015 in Armenien keinerlei positive Entwicklung hinsichtlich einer Pluralisierung der Medienlandschaft.20

…der Regulierung des Presse- und Rundfunkmarkts

Es gibt keine offiziellen Lizenzierungspraktiken im  armenischen Pressemarkt  – generell gelten die Printmedien aber als nicht unabhängig. Sie sind stark auf staatliche Finanzierung angewiesen und unterliegen meist dem Einfluss eines politischen Lagers. Zudem werden kritische Journalisten mit Inhaftierung, Gewalt und Bedrohung konfrontiert.21 Neben den staatlichen und privaten Sendern Armeniens werden auch viele russische Fernsehsender empfangen. So gut wie alle armenischen Medien sind parteiisch und geben jeweils die Meinung einer politischen Gruppierung wieder22. Armenien verfügt über ein Lizenzierungsmodell und ein regulatorisches Netzwerk, welches die Medienfreiheit und Pluralität stark einschränkt. Rundfunkanstalten müssen über die Nationale Kommission für Fernsehen und Radio (NCTR) Lizenzen erwerben. Die acht Mitglieder dieser Kommission bieten lediglich Sechs-Jahresverträge an. Vier der Mitglieder dieser Kommission werden vom Präsidenten ernannt, der Rest wird vom Nationalrat gewählt – das verdeutlicht die politische Abhängigkeit des Rundfunks in Armenien. Außerdem wird die Digitalisierung des Rundfunks seit 2010 vorangetrieben – allerdings besitzen viele Rundfunkanstalten in Armenien nur Lizenzen für analoge Frequenzen, was die Einschränkung eines pluralistischen Mediensystems durch den Staat noch mehr unterstreicht.23 Im Vergleich zur Presse und vor allem zum Internet wird die Fernsehberichterstattung vom Staat am stärksten eingeschränkt. Als der wichtigste und prägendste Fall in diesem Zusammenhang gilt der Lizenzentzug des armenischen Fernsehsenders A1+ im Jahr 2002 – der regierungskritisch eingeordnet wird. Dieser Fall landete sogar vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) für Menschenrechte. Im Jahr 2008 kam es in diesem Zuge auch zu einem Urteil des EUGH und A1+ durfte wieder senden – allerdings wurde dieses Urteil von der armenischen Regierung nicht umgesetzt. Umwege über einen privaten Sender ArmNewsTv ermöglichen A1+ aktuell eine eingeschränkte Sendemöglichkeit fünfmal die Woche für eine 20-minütige Nachrichtensendung. Der Sender setzt sich aber weiterhin für eine eigene Lizenz ein. 2011 wurde auch Gala TV – ein ebenfalls regierungskritischer Sender – die Lizenz entzogen24.

…der Regulierung des Internets

Auch für das Internet liegen wie bei der Presse keine Lizenzierungsformen vor. Armenier haben grundsätzlich freien und unkontrollierten Zugang zum Internet – der Internetmarkt in Armenien wächst stetig – auf Kosten des politisch beeinflussten Fernsehens25. Anzumerken ist, dass aber auch die Online-Medienhäuser, die im Land situiert sind und produzieren – wie auch Presse- und Rundfunkanstalten – hohem finanziellen und politischen Druck ausgesetzt sind. Es ist daher davon auszugehen, dass Internetinhalte, die über nationale Produzenten und über Presse- oder Fernsehanstalten auf nationaler Ebene online verbreitet werden, unter demselben politischen Einfluss stehen wie die analogen Versionen derselben. Trotz allem ist die armenische Online-Community im Vergleich zu den anderen Medien zum Großteil unabhängig und frei von Selbstzensur, was auch der Index für Internetfreiheit (Freedom House) zeigt, der stark von den anderen Indizes abweicht26.

Indizes Korruption und Pressefreiheit

Freedoom of the Press

Ranking: k.A.

Score: 61

Von gesamt 197 Plätzen liegt Armenien 2014 im Freedom of the Press Ranking auf Platz 134 im hinteren Drittel. Es teilt sich den Platz mit der Türkei, Süd-Sudan, Libyen und Ecuador. Auf dem nachfolgenden Platz 139 liegt die Ukraine. 2015 liegt Armenien immer noch im hinteren Drittel – ein genaues Ranking wird im aktuellen Report nicht angegeben. Allerdings grenzt Armenien gemeinsam mit Algerien im Ranking nun an den „Partly Free“ Score.

Der entsprechende Score Armeniens liegt bei 61 und ergibt somit einen „Press Freedom Status“ von „Not Free“. Der Score lag im Vorjahr bei einem Wert von 62 und seit 2009 ist die Entwicklung tendenziell positiv. 2009 erreichte Armenien den schlechtesten Score mit 68 in den letzten 20 Jahren27

Freedom on the Net

Ranking: k.A.

Score: 28

Die „Freiheit des Internets“ kann in Armenien im Vergleich zu den restlichen Medien im oberen Drittel des Ländervergleichs angegeben werden. Mit einem Score von 28 ist der Status der Internetfreiheit als „Free“ einzuordnen. 46 Prozent der drei Millionen Armenier haben Zugang zum Internet. Freedom House berichtet zwar im Mai 2015 über einen Vorfall einer Content-Entfernung via YouTube, welche eine Satire-Web-Serie über die Proteste in Yerevan zeigte. Grundsätzlich ist die Freiheit im Internet im Vergleich zu den anderen Werten aber als sehr positiv zu sehen, der Staat war bis auf diese Ausnahme bei Eingriffen in Internet-Content sehr zurückhaltend28.

Democracy Score

Ranking: 21

Score: 5.36

Der Democracy Score nach „Freedom House“ wird mit 5.36 (Skala reicht bis 7 = schlechtester Wert) eingestuft und landet somit am NIT-Länderranking auf Platz von 21/29.

Reporter ohne Grenzen

Ranking: 78

Score: 28,43

Nach ROG landet Armenien auf Platz 78 von 180 mit 28,43 Punkten. Im Vergleich zum Vorjahr stagniert Armenien auf dem selben Platz29.
Die Situation der Journalisten in Armenien kann nach Reporter ohne Grenzen als eher kritisch eingestuft werden, da sie unter starkem politischem Einfluss und mit einer Tendenz zur Selbstzensur arbeiten.

Transparency International

Ranking: 97

Score: 35

Nach dem Corruption Perception Index 2015 (Korruptionswahrnehmungsindex) wird Armenien mit einem Wert von 35 auf Platz 95 geführt. In den beiden Jahren zuvor wurde Armenien mit 94 von 174 Punkten geführt. Es teilt sich den Platz mit Mali, Mexiko, den Philippinen und Bolivien. 2012 lag Armenien noch auf Platz 105, 2011 auf Platz 12930.

Wissenschaftliche Einteilung in Pressetypen

Contingency Model of Communication

Durch die bereits herausgearbeiteten Unterschiede im Hinblick auf Rundfunk- Presse- und Internetfreiheit ist eine klare Zuordnung in das Contingency Model Armeniens erforderlich. Tendenziell lässt sich Armenien unter Typ 1A (Kontrollierte Massenkommunikation) einordnen – das Rezeptionssystem ist relativ offen, das Produktionssystem ist vor allem durch die Lizenzierungsmaßnahmen im Rundfunk und der politischen Einflussnahme auf Presse- und Rundfunk relativ geschlossen. Auch wenn es keine direkte Zensur durch den Staat gibt, kann man doch die Selbstzensur der Journalisten als determinierende Variable für ein geschlossenes Produktionssystem heranziehen.

Hinsichtlich der Dimension Medienbesitz sind die Medien zwar vorwiegend in privater Hand, allerdings ist die Medienkontrolle durch den staatlichen Einfluss und die finanzielle Abhängigkeit von parteiischen Investoren geprägt. Somit lässt sich Armenien im Hinblick in dieser Dimension als Typ 2D einordnen – also öffentlicher Medienbesitz und zentralisierte Medienkontrolle.

Im Hinblick auf rechtliche Grundlagen und Bedingungen lässt sich Armenien zwischen Typ 3A (Autoritarismus-Modell) und Typ 3B (Kommunismus-Modell) verorten. Theoretisch hat die Gesellschaft zwar das Recht zu senden und das Individuum das Recht zu empfangen, die vielen rechtlichen und regulatorischen Einschränkungen zeigen allerdings, dass vor allem im Rundfunk die Kommunikator-Rolle stark individualisiert auf die Präsidentenrolle gelenkt wird. Die zunehmend positive Entwicklung im Hinblick auf den Zugang zum Internet lässt die Grenzen zwischen den Dimensionen allerdings weiter verschwimmen31.

Comparing Media System

Durch die späte Demokratisierung und die starke Stellung der Parteien gegenüber einer schwach ausgeprägten Medienlandschaft lässt sich Armenien in einem ersten Zuordnungsversuch am ehesten dem „polarisiert-pluralistischen Modell“ zuordnen. Die Staatsrolle ist ausgeprägt durch einen hohen Dirigismus, die Parteien sind stark vertreten; durch die finanzielle Abhängigkeit sind die Auflagen der Presse sehr gering und die Staatskontrolle ist sehr hoch. Wenngleich die Zuordnung für osteuropäische Länder und Länder Eurasiens nicht unproblematisch ist, entspricht diese Einordnung Armenien dem Modell am ehesten.32

Pragmatischer Differenz-Ansatz

In diesem Ansatz lässt sich Armenien teilweise dem „kontrolliert-ambivalenten Misch-Modell“ und dem „kontrolliert-konkordanten Service-Public-Modell“ zuordnen. Das aktuelle Regierungssystem findet zwischen der liberalen Linie A und der mittleren, autoritären Linie B Platz. Bezüglich der Medienfreiheit gibt es zwar keine Zensur durch den Staat, allerdings kann durch die hohe (finanzielle) Einflussnahme durch den Staat und parteiischer Lager von einer fallweisen Zensur ausgegangen werden. Der Medienbesitz befindet sich offiziell in privater und öffentlicher Hand, allerdings ist hier eine starke Annäherung an die regulierte Linie C anzumerken. Dasselbe Prinzip gilt für die Medienfinanzierung, die zwar theoretisch durch Markt und Staat gewährleistet wird, aber praktisch tendenziell stark von staatlichen Mitteln abhängig ist. Die Medienkultur kann eingeordnet werden zwischen ambivalent und konkordant, die Medienorientierung eher in einem divergenten Bereich.33

Typologie defekter Mediensysteme

In der Typologie defekter Mediensysteme lässt sich Armenien am ehesten in die der strukturell gelenkten Mediensysteme einordnen, da sich das Mediensystem nicht von den politischen Machthabern entkoppeln kann. Nach der Typologie von Töpfl kann von einem Mediensystem mit strukturellen Defekten – also auf Ebene der Medienorganisationen, die sich vor allem im Rundfunkbereich mit Lizenzierungen und regulatorischen Maßnahmen konfrontiert sehen – gesprochen werden. Zudem sind prozessuale Defekte auf Ebene der Journalisten anhand der Indizes bei Freedom House und Reporter ohne Grenzen erkennbar34.

Four Theories of the Press

Auch im „Normativen Kontingenz-Ansatz“ lässt sich Armenien nicht ganz klar zuordnen. Die Medien fallen durch Lizenzierung und finanzielle Abhängigkeit unter staatliche Besitzverhältnisse oder in die Hände parteiischer Privatpersonen. Zwar ist Kritik an der Regierung verfassungstheoretisch grundsätzlich möglich, allerdings werden Journalisten daraufhin mit Konsequenzen wie Bedrohung und Gewalt konfrontiert. Die Einordnung Armeniens kann basierend auf diesen Fakten zwischen dem „Autoritarismus-Modell“ und dem „Kommunismus-Modell“ erfolgen35.

Stand: Februar 2016

Quellen

1 Vgl. Wikipedia: Armenien. 2016. https://de.wikipedia.org/wiki/Armenien, Zugriff am: 26.1.2016.

2 Vgl. United Nations Development Programme: Human Developments Reports 2015. Work for Human Development. 2015. http://hdr.undp.org/en/content/human-development-report-2015-work-human-development, Zugriff am 05.2.2016.

3 Vgl. The Government of the Republic of Armenia. 2016. http://www.gov.am/en/demographics/ , Zugriff am: 26.1.2016.

4 Vgl. Wikipedia: Armenien. 2016. https://de.wikipedia.org/wiki/Armenien, Zugriff am: 26.1.2016.

5 Vgl. S-WOK International GmbH. Sächsische Stiftung für Medienausbildung (SSM). 2015. http://wenigerismehr.de/swok/ssm-seminar/2013/msys_arm.htm, Zugriff am: 26.1. 2016
Vgl. Melikyan, Anais. European Journalism Centre: Media Landscapes Armenia. k.A. http://ejc.net/media_landscapes/armenia, Zugriff am: 26.1.2016

6 Vgl. Reporter ohne Grenzen: Armenien. 2015. https://www.reporter-ohne-grenzen.de/armenien/, Zugriff am: 26.1.2016.

Vgl. Petrosjan, David (2009): Das Mediensystem Armeniens. In: Hans-Bredow-Institut (Hg.): Internationales Handbuch Medien. Baden-Baden. S. 784.

7 Vgl. Wikipedia: Armenien. 2016. https://de.wikipedia.org/wiki/Armenien, Zugriff am: 26.1.2016.

8 Vgl. Melikyan, Anais. European Journalism Centre: Media Landscapes Armenia. http://ejc.net/media_landscapes/armenia, Zugriff am: 26.1.2016.

9 Vgl. Reporter ohne Grenzen: Armenien. 2015. https://www.reporter-ohne-grenzen.de/armenien/, Zugriff am: 26.1.2016.

10 Vgl. S-WOK International GmbH. Sächsische Stiftung für Medienausbildung (SSM). 2015. http://wenigerismehr.de/swok/ssm-seminar/2013/msys_arm.htm, Zugriff am: 26.1. 2016.
Vgl. Melikyan, Anais. European Journalism Centre: Media Landscapes Armenia. http://ejc.net/media_landscapes/armenia, Zugriff am: 26.1.2016.

11 Vgl. Petrosjan, David (2009): Das Mediensystem Armeniens. In: Hans-Bredow-Institut (Hg.): Internationales Handbuch Medien. Baden-Baden. S. 787.

12 Vgl. Melikyan, Anais. European Journalism Centre: Media Landscapes Armenia. http://ejc.net/media_landscapes/armenia, Zugriff am: 26.1.2016.

13 Vgl. Petrosjan, David (2009): Das Mediensystem Armeniens. In: Hans-Bredow-Institut (Hg.): Internationales Handbuch Medien. Baden-Baden. S. 786.

14 Vgl. Freedom House. Freedom on the Net: Armenia. 2015. https://freedomhouse.org/report/freedom-net/2015/armenia, Zugriff am: 26.1.2016.

15 Vgl. European Union External Action. Country Report: Implementation of the European Neighbourhood Policy in Armenia Progress in 2014 and recommendations for actions. 2015. http://eeas.europa.eu/enp/pdf/2015/armenia-enp-report-2015_en.pdf unter: http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm, Zugriff am: 26.1. 2016.

16 Vgl. Melikyan, Anais. European Journalism Centre: Media Landscapes Armenia. http://ejc.net/media_landscapes/armenia, Zugriff am: 26.1.2016.

Vgl. Freedom House. Freedom on the Net: Armenia. 2015. https://freedomhouse.org/report/freedom-net/2015/armenia, Zugriff am: 26.1.2016.

17 Vgl. National Assembly of the Republic of Armenia: The Constitution of the Republic of Armenia (with Amandments). 1995. http://www.parliament.am/parliament.php?id=constitution&lang=eng, Zugriff am: 28.1.2016.

18 Vgl. DerStandard.at: Proteste gegen Armeniens Präsident halten an. 28. Juni 2015. http://derstandard.at/2000018186122/Proteste-gegen-Armeniens-Praesident-halten-an

Vgl. Freedom House: Armenia Uses Force to Disperse Protests. 24. Juni 2015. https://freedomhouse.org/article/armenia-uses-force-disperse-protests, Zugriff am: 27.1.2016.

19 Vgl. European Union External Action. Country Report: Implementation of the European Neighbourhood Policy in Armenia Progress in 2014 and recommendations for actions. 2015. http://eeas.europa.eu/enp/pdf/2015/armenia-enp-report-2015_en.pdf, unter: http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm, Zugriff am: 26.1. 2016.

20 Vgl. European Union External Action. Country Report: Implementation of the European Neighbourhood Policy in Armenia Progress in 2014 and recommendations for actions. 2015. http://eeas.europa.eu/enp/pdf/2015/armenia-enp-report-2015_en.pdf, unter: http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm, Zugriff am: 26.1. 2016.

21 Vgl. Reporter ohne Grenzen: Armenien. 2015. https://www.reporter-ohne-grenzen.de/armenien/, Zugriff am: 26.1.2016.
Vgl. Wikipedia: Armenien. 2016. https://de.wikipedia.org/wiki/Armenien, Zugriff am: 26.1.2016.

Vgl. Freedom House. Freedom of the Press: Armenia. 2015. https://freedomhouse.org/report/freedom-press/2015/armenia, Zugriff am: 27.1.2016.

22 Vgl. Reporter ohne Grenzen: Armenien. 2015. https://www.reporter-ohne-grenzen.de/armenien/, Zugriff am: 26.1.2016.

23 Vgl. Freedom House. Freedom of the Press: Armenia. 2015. https://freedomhouse.org/report/freedom-press/2015/armenia, Zugriff am: 27.1.2016.

24 Vgl. Wikipedia: Armenien. 2016. https://de.wikipedia.org/wiki/Armenien, Zugriff am: 26.1.2016.

Vgl. Freedom House. Freedom of the Press: Armenia. 2015. https://freedomhouse.org/report/freedom-press/2015/armenia, Zugriff am: 27.1.2016.

25 Vgl. Freedom House. Nations in Transit: Armenia. 2015. https://freedomhouse.org/report/nations-transit/2015/armenia aufgerufen am 26.1.2016

26 Vgl. Freedom House. Freedom on the Net: Armenia. 2015. https://freedomhouse.org/report/freedom-net/2015/armenia, Zugriff am: 26.1.2016.

27 Vgl. Freedom House. Freedom of the Press: Armenia. 2015. https://freedomhouse.org/report/freedom-press/2015/armenia, Zugriff am: 27.1.2016.

Vgl. Freedom House. Freedom of the Press: Press Freedom Rankings. 2014. https://freedomhouse.org/report/freedom-press-2014/press-freedom-rankings, Zugriff am: 26.1.2016.

Vgl. Fredom House: Freedom of the Press: Press Freedom Rankings 2015. 2015. https://infogr.am/press_freedom_rankings_most_free_to_least_free, Zugriff am: 05.2.2016.

28 Vgl. Freedom House. Freedom on the Net: Armenia. 2015. https://freedomhouse.org/report/freedom-net/2015/armenia, Zugriff am: 26.1.2016.

29 Vgl. Reporter ohne Grenzen: Rangliste der Pressefreiheit 2015. 2015. https://www.reporter-ohne-grenzen.de/uploads/tx_lfnews/media/Rangliste_der_Pressefreiheit_2015.pdf in: Reporter ohne Grenzen: Armenien. 2015. https://www.reporter-ohne-grenzen.de/armenien/ Zugriff am: 26.1.2016.

30 Vgl. Transparency International Deutschland e.V.. Corruption Perceptions Index 2015: CPI 2015: Tabellarisches Ranking. 2015. https://www.transparency.de/Tabellarisches-Ranking.2754.0.html, Zugriff am: 26.1.2016.

31 Vgl. Blum, Roger (2014): Lautsprecher und Widersprecher. Ein Ansatz zum Vergleich der Mediensysteme. Köln. S. 34f.

32 Vgl. Blum, Roger (2005): Bausteine zu einer Theorie der Mediensysteme. In. Medienwissenschaft Schweiz 2/2005, S.6f.

33 Vgl. Blum, Roger (2005): Bausteine zu einer Theorie der Mediensysteme. In. Medienwissenschaft Schweiz 2/2005, S.8f.

34 Vgl. Töpfl, Florian (2011): Mediensysteme in Transformationsprozessen. Wie entstehen pluralistische Mediensysteme – und warum nicht? Baden-Baden. S.251-261.

35 Vgl. Blum, Roger (2005): Bausteine zu einer Theorie der Mediensysteme. In. Medienwissenschaft Schweiz 2/2005, S.5.