Politische und staatliche Kennziffern

Staatsform Parlamentarische Bundesrepublik
Regierungssystem Parlamentarisches System
Human Development Index 0,731, Platz 861
Einwohnerzahl 3.791.622 (2013)2
Einwohner / km² 743

Mediensystem, Medienmarkt

Organisationsform der Presse

Alle Tageszeitungen sowie Zeitschriften sind in privatem Besitz.4 2006 und 2007 war die Presse allerdings durch die vertikale Integration einiger Zeitungen in die Besitzstruktur großer lokaler Industrieunternehmen gekennzeichnet. Die Tageszeitung Dneviz Avaz und die älteste Tageszeitung in Bosnien-Herzegowina Oslobođ enje unterstützen einen unerbittlichen Propagandakampf zwischen den politischen Interessen der beiden Inhaber.5

Konzentration des Pressemarkts

Dem Presserat von Bosnien-Herzegowina zufolge gibt es zehn Tageszeitungen, um die 200 verschiedene Magazine und eine Reihe an politischen Wochenzeitungen.6 Die drei wichtigsten Tageszeitungen im Land sind Dnevni avaz, Oslobođ enje und Nezavisne novine.7 Außerdem sind acht Presseagenturen in Bosnien-Herzegowina tätig.8 Die Mehrheit der Zeitungen hütet die Auflagenziffern wie ein Geschäftsgeheimnis oder übertreibt sie, da die Veröffentlichung der wahren Zahlen wohl das Interesse von potenziellen Werbern abschrecken könnte.9 Schätzungsweise liegt die Gesamtauflage der Tageszeitungen bei über 120.000 Exemplaren; davon hat Dnevni Avaz mit 35.000 – 50.000 Exemplaren die höchste Auflage.10 Grund für die kleinen Auflagen und eine hohe Anzahl unverkaufter Exemplare ist unter anderem die Teilung des Marktes entlang der ethnischen Grenzen. Zeitungen aus Kroatien und Jugoslawien bilden eine zusätzliche Konkurrenz.

Organisation des Rundfunks

Bosnien-Herzegowina hat ein dreigliedriges öffentliches Rundfunk- und Fernsehsystem, mit einem nationalen Fernseh- und Radiosender der Anstalt BHRT und je einem Entitäts- Fernseh- und Radiosender, der RTVFBiH in der Föderation und der RTRS in der Republik Srpska. Staatliche Rundfunkanbieter wurden in einen öffentlichen Dienst mit Public-Service-Charakter umgewandelt.11 Die öffentlichen Rundfunkveranstalter befinden sich allerdings immer noch in alleinigem Staatsbesitz und auch die meisten lokalen Radiosender, die von lokalen Gemeindekörperschaften gegründet wurden, sind bis heute nicht privatisiert worden.12

Konzentration des Rundfunkmarktes

Es gibt drei TV-Sender, die innerhalb des Public Service Broadcasting System in Bosnien Herzegowina tätig sind (BHT1, FTV und RTRS).13 Laut dem European Journalism Center gibt es zusätzlich 45 registrierte lokale und regionale Entitäten sowie staatliche TV-Stationen.14 Darunter sind 30 private und 15 öffentliche Anstalten.15 Zusätzlich gibt es noch sieben weitere, jedoch kleinere private Fernsehsender.16
Innerhalb des Public Service Broadcasting System senden vier Radiosender, wozu BHRadio 1, Radio FBiH, Radio 202 und Radio Republika gehören.17 Außerdem gibt es 144 weitere Radiostationen auf dem Markt. Darunter werden 65 öffentlich und 79 privat finanziert.18

Organisation des Internets

Im Jahr 2007 existierten in Bosnien 273.275 Internetanschlüsse.19 Die meisten Nutzer verwendeten Einwahlverfahren oder ISDN, wobei im Bereich der Breitbandangebote insbesondere ADSL und Kabelverbindungen genutzt werden.20 Durch die langsamen Verbindungen ist ein Download oder das Abspielen multimedialer Inhalte kaum möglich. Insgesamt gibt es 56 Service Provider im Land, der größte davon ist BIHNET.21 Zu den beliebtesten Websites gehören die Internetauftritte der Tageszeitungen Dnevni Avaz und Oslobođ enje.22

Kommunikative Grundordnung – Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit in…

…der Verfassungstheorie

Presse-, Informations- und Medienfreiheit werden von der Verfassung in Bosnien-Herzegowina sowie der Europäischen Konvention sichergestellt.23 Explizit wird in Artikel 10.1 der Verfassung der Anspruch auf freie Meinungsäußerung sowie die Freiheit zum Empfang und der Mitteilung von Nachrichten ohne Eingriff öffentlicher Behörden gewährleistet.

…den Landesgesetzen

In Bosnien-Herzegowina gibt es neben Gesetzen zum Öffentlichen Rundfunk, zum Fernsehen und Radio in der Föderation von Bosnien-Herzegowina und der Republik Srpska auch das Gesetz des öffentlichen Rundfunksystems, welches das gesamte Rundfunksystem und die Komponenten, die darin in Beziehung stehen, regelt.24 Die Medien werden speziell im Gesetz zum Schutz vor Verleumdung und dem Telekommunikationsgesetz geschützt.25 Ein weiteres Gesetz sorgt für einen gesunden Wettbewerb auf dem Medienmarkt.26

…der Regulierung des Presse- und Rundfunkmarkts

Die Journalistenvereinigungen der verschiedenen Ethnien haben einen Presserat gebildet, der 2006 in eine Nichtregierungsinstitution (NGO) umgewandelt wurde.27 Die Printmedien werden von dieser unabhängigen NGO reguliert. Die NGO ist zuständig für Bürger- und öffentliche Beschwerden gegen Presseberichte und schlichtet Streitigkeiten, indem sie ihre Urteile veröffentlicht. Der damalige Presserat hat außerdem einen Pressekodex mit ethischen Verhaltensvorschriften entwickelt. Es gibt keine anderen gesetzlichen Bestimmungen, die die Position der Presse marktunabhängig regeln.28 Die Medienkonzentration und Beteiligungen von Elektronischen- und Printmedien sind Bestandteil des Kommunikationsgesetzes und werden von der Communication Regulatory Agency (CRA) geregelt.29 Die CRA ist zudem für die Vergabe von Frequenzen und Lizenzen verantwortlich und sie verabschiedete auch einen Rundfunk-Kodex, der eine Vielzahl von Verpflichtungen für Rundfunkveranstalter enthält. Im Falle der Missachtung des CRA-Kodexes, der einen gesetzesähnlichen Status hat, können scharfe Sanktionen verhängt werden. Diese reichen von Verwarnungen über Geldstrafen, Entziehung von Frequenzen, bis zum (vorübergehenden) Sendeverbot und sogar dem Eingreifen der multinationalen Friedenstruppen SFOR.30

…der Regulierung des Internets

Das Internet wird ebenfalls von der NGO reguliert. Diese kümmert sich um Beschwerden der Öffentlichkeit, hat jedoch keine Gewalt zu sanktionieren. Es gibt ein Lizenzvergabeverfahren für die Anbieter von Online-Diensten, die bei Erhalt einer Lizenz durch die CRA geschützt, aber auch kontrolliert werden.31

Indizes Korruption und Pressefreiheit

Freedom of the Press

Ranking: 39

Score: 51

32, 33 Seit 1996 wird das Land als „partly free“ bezeichnet.34

Beim Betrachten des Scores der letzten zehn Jahre ist auffällig, dass sich dieser ab 2009 und insbesondere ab 2012 jährlich verschlechtert hat.35 Lag dieser 2005 bis 2008 bei 45, so stieg er 2009 auf 47, 2012 auf 48 und danach kontinuierlich bis 2015 auf 51.36

Freedom on the Net

Ranking: k.A.

Score: k.A.

Democracy Score

Ranking: 16

Score: 4.46

37,38 Hinsichtlich des Democracy Scores war von 2005 bis 2007 eine Verbesserung auf 4,04 zu verzeichnen. Ab 2008 verschlechterte sich dieser Index allerdings kontinuierlich. 2013 lag er noch bei 4.39, 2014 bei 4.43 und 2015 stieg (der negativ zu interpretierende) Score sogar auf 4.46 an.39

Reporter ohne Grenzen

Ranking: 66

Score: 27,51

40,41 Der Länderreport weist eine interessante, allerdings negative Entwicklung in der Pressefreiheit von Bosnien-Herzegowina auf. Lag das Land 2006 noch auf einem guten 19. Platz, verschlechterte sich die Platzierung ab 2007 stetig um viele Plätze, sodass die Platzierung 2012 nur noch bei 58 und 2013 bei Rang 68 lag.42 Seit 2014 belegt Bosnien-Herzegowina Platz 66 der Pressefreiheit.

Transparency International

Ranking: 76

Score: 38

43,44 Eine andere Entwicklung zeigt der CPI: 2006 lag Bosnien-Herzegowina noch auf Rang 93; 2011 auf 91; 2012 schaffte es das Land auf Platz 72 und fiel 2014 wiederum ab auf die 80. Stelle.45Laut den aktuellen Zahlen ist nun mit Platz 76 wiederum eine leichte Verbesserung festzustellen.46

Genaue Ursachen wie beispielsweise Gesetzesänderungen oder Regierungswechsel können für diese Verschlechterungen beziehungsweise in machen Fällen Verbesserungen nicht bestimmt werden.47 Allerdings wird sich so lange nichts an der Situation ändern, solange Bestechungen an der Tagesordnung sind und die einflussreichen Posten in den Medienkonzernen von der Politik besetzt werden.

Wissenschaftliche Einteilung in Pressetypen

Contingency Model of Communication

In Bezug auf die Offenheit des Rezeptions- und des Produktionssystems kann Bosnien-Herzegowina dem Typ 1 B zugewiesen werden, da in diesem Land eine offene Massenkommunikation herrscht. Das Produktions- als auch das Rezeptionssystem sind weitgehend offen. Daher kann Bosnien-Herzegowina in diesem Fall zu den pluralistischen Ländern westlichen Typs zugeordnet werden. Werden der Medienbesitz sowie die Medienkontrolle betrachtet, ist Bosnien-Herzegowina dem Typ 2 A zuzuordnen, da sich der Medienbesitz in öffentlicher als auch privater Hand befindet. Die Medienkontrolle findet durch die CRA dezentral statt. Im Bezug auf die Kommunikationsrechte und Bedingungen ist 3 D der zu wählende Typ. Dementsprechend kann Bosnien-Herzegowina dem Sozialverantwortungs-Modell zugewiesen werden, da es sich um ein Mediensystem handelt, in dem jeder das Kommunikationsrecht besitzt zu empfangen und das Kommunikationsrecht zu senden bei der Gesellschaft liegt.

Comparing Media System

Die Einordnung von osteuropäischen Staaten in den Explorativen Vergleichs-Ansatz ist verhältnismäßig schwierig.48 Trotzdem wird der folgende Einordnungsversuch gewagt. In Bosnien-Herzegowina verschweigen die Printmedien überwiegend ihre Auflage, da diese extrem niedrig ist. Grundsätzlich befindet sich das Pressewesen noch im Transformationsprozess, wodurch der Professionalisierungsgrad eher schwach ist. Politik spielt in den Medien eine sehr große Rolle. Zudem interveniert der Staat ebenfalls in das Mediensystem von Bosnien-Herzegowina. Aus diesen Gründen ist dieser Staat dem mediterranen oder polarisiert-pluralistischen Modell zuzuordnen.

Pragmatischer Differenz-Ansatz

Bosnien-Herzegowina ist eine demokratische Bundesrepublik, in der weitestgehend Zensurverbot herrscht. Der Medienbesitz befindet sich sowohl in privater als auch öffentlicher Hand und auch die Finanzierung erfolgt durch den Markt und den Staat. Diese Merkmale sprechen bezüglich des Grundschemas des pragmatischen Differenz-Ansatzes für die mittlere Linie (B). Aufgrund der noch gering verwirklichten Medienorientierung hinsichtlich eines Service-Public-Modells, scheint eine Einordnung in das liberal-ambivalente Misch-Modell am sinnvollsten. Beim Versuch einer Synthese der Ansätze 5.2 und 5.3 kann Bosnien-Herzegowinas dem südeuropäischen Klientel-Modell zugeordnet werden. Grund dafür, ist wieder die Dominanz der Linie B sowie die Service public-orientierten Ausrichtung der Medien.

Typologie defekter Mediensysteme

Das Mediensystem in Bosnien-Herzegowina weist trotz seiner theoretisch fortschrittlichen Gesetzgebung noch erhebliche Mängel in der Praxis auf. Persönliche Angriffe von Politikern auf Journalisten, Informationsverweigerung seitens der Behörden und die finanzielle Abhängigkeit von politischen Parteien oder vom Staat gehören zum Alltag. 49 Konsequenzen davon sind Selbstzensur und die mangelnde Qualität vieler Medien. Zudem können Journalisten wegen beleidigender Äußerungen angeklagt werden, obwohl Verleumdung keine Straftat mehr darstellt und politischen Parteien versuchen durch gezielte Vergabe von Führungspositionen Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Sender zu bekommen. 50 Dementsprechend sind erhebliche prozessuale als auch strukturelle Defekte in Bosnien-Herzegowina vorherrschend. Daher ist die Einordnung in das pluralistische Mediensystem mit prozessualen und strukturellen Defekten vorzunehmen.

Four Theories of the Press

Die soziale Verantwortung steht entsprechend der Gesetzgebung und dem Schutz der Medien in Bosnien-Herzegowina theoretisch im Mittelpunkt. Gemäß dem Sozialverantwortungs-Modell stellen die Medien ein Forum für Sozialkonflikte dar und im Pressekodex sind die Standards der Berufsethik verankert. Medienorganisationen sind weitestgehend im privaten Bereich mit Service-public-Orientierung. Die theoretischen Voraussetzungen und die praktische Umsetzung gehen in Bosnien-Herzegowina allerdings weit auseinander (siehe 5.4). So ist das Land theoretisch in das Sozialverantwortungs-Modell einzuordnen, aufgrund des politischen Drucks auf die Medien sind Ausprägungen des Autoritarismus-Modells allerdings ebenso erkennbar.

Stand: Februar 2016

Quellen

1 Wikipedia: Bosnien und Herzegowina. 13.01.16. https://de.wikipedia.org/wiki/Bosnien_und_Herzegowina, Zugriff am 20.01.16.

2 Ebd.

3 Ebd.

4 Vgl. Zoran Udovičić (2009): Das Mediensystem Bosnien Herzegowinas. In: Hans-Bredow-Institut (Hg.). Internationales Handbuch Medien. Baden-Baden. 219.

5 Vgl. Ebd. 220.

6 Vgl. Press Council in Bosnia-Herzegowina: Print Media in BIH. o. D.. http://english.vzs.ba, Zugriff am 21.01.2016.

7 Vgl. Wikipedia, a.a.O., 20.01.16.

8 Vgl. Press Council in Bosnia-Herzegowina, a.a.O., 20.01.16.

9 Vgl. Udovičić, a.a.O., 219.

10 Vgl. Ebd.

11 Vgl. Wikipedia, a.a.O., 17.01.2016.

12 Vgl. Udovičić, a.a.O., 225.

13 Vgl. Wikipedia, a.a.O., 19.01.2016.

14 Vgl. Tarik Jusić: Bosnia and Herzegowina. o. D.. http://ejc.net/media_landscapes/bosnia-and-herzegovina, Zugriff am: 15.01.2016.

15 Vgl. Ebd.

16 Vgl. Ebd.

17 Vgl. Jusić, a.a.O., 20.01.2016

18 Vgl. Ebd.

19 Vgl. Udovičić, a.a.O., 226

20 vgl. Ebd.

21 Vgl. Ebd.

22 Vgl. ebd.

23 Vgl. Ebd.

24 Vgl. Ebd.

25 Vgl. Ebd.

26 Vgl. Jusić, a.a.O., 18.01.2016

27 Vgl. Udovičić, a.a.O., 218.

28 Vgl. Udovičić, a.a.O., 218.

29 Vgl. Jusić, a.a.O., 18.01.2016.

30 Vgl. Ebd. 222.

31 Vgl. Dusan Babic: Internet in Bosnien-Herzegowina – eine offene Grenze. 05.02.2002. http://merlin.obs.coe.int/iris/2002/3/article23.de.html, 23.01.2016.

32 Freedom House: Freedom of the Press. 01.04.2015. https://freedomhouse.org/sites/default/files/FreedomofthePress_2015_FINAL.pdf, Zugriff am 20.01.2016.

33 Ebd.

34 Vgl. Freedom House: About „Freedom of the Press“. o.D.. https://freedomhouse.org/report-types/freedom-press, Zugriff am 27.01.2016.

35 Vgl. Ebd.

36 Vgl. Ebd.

37 Freedom House: Bosnia and Herzegowina. o.D.. https://freedomhouse.org/report/nations-transit/2015/bosnia-and-herzegovina, Zugriff am 20.01.2016.

38 Ebd.

39 Freedom House: Bosnia and Herzegowina. o.D.. https://freedomhouse.org/report/nations-transit/2015/bosnia-and-herzegovina, Zugriff am 20.01.2016.

40 Reporter ohne Grenzen: Rangliste der Pressefreiheit 2015. o. D.. https://www.reporter-ohne-grenzen.de/fileadmin/Redaktion/Presse/Downloads/Ranglisten/Rangliste_2015/Rangliste_der_Pressefreiheit_2015.pdf, Zugriff am 21.01.2016.

41 Ebd.

42 Vgl. Wikipedia: Rangliste der Pressefreiheit. o.D., https://de.wikipedia.org/wiki/Rangliste_der_Pressefreiheit, Zugriff am 27.01.2016.

43 Transparency International: Corruption by Country. o.D.. https://www.transparency.org/country/#BIH, Zugriff am 22.01.2016.

44 Ebd.

45 Vgl. Transparency International: Corruption Perceptions Index 2013. o.D.. https://www.transparency.org/cpi2013/results, Zugriff am 26.01.2016.

46 Vgl. Ebd.

47 Marc Stegherr/ Kerstin Liesem (2010): Die Medien in Osteuropa. Mediensysteme im Transformationsprozess. Wiesbaden.

48 Vgl. Roger Blum (2005): Bausteine zu einer Theorie der Mediensysteme. In: Medienwissenschaft Schweiz. Kommunikations- und Medienwissenschaft zwischen theoretischer Grundlegung und Anwendungsorientierung. 2/2005, S. 8.

49 Vgl. Lucia Vasella: Der politische Druck ist plötzlich wieder da. O.D. http://www.edito-online.ch/archiv/editoklartext0412/editoklartext0412d/derpolitischedruckistploetzlichwiederda.html, Zugriff am 23.01.2016.

50 Vgl. Reporter ohne Grenzen: Bosnien Herzegowina. o.D. https://www.reporter-ohne-grenzen.de/bosnien-herzegowina/, Zugriff am 23.01.2016.